Arbeitssicherheit 360° - Marbach

IIIIIIIIIIIII Befähigte Person Gerüstbau

Befähigte Person Gerüstbau

Seminar Befähigte Person Gerüstbau

Durchschnittsdauer: 1 - 2 Tage

Über das Seminar

Nach jedem Aufbau sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung durch eine Befähigte Person auf dessen sichere Funktion geprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass die Gerüste nicht eigenmächtig verändert werden. Während der Benutzung festgestellte Veränderungen sind an den jeweiligen Aufsichtsführenden zu melden. Das Seminar vermittelt das notwendige theoretische Wissen.

Seminarort
Inhouse in Ihrer Firma oder auf Anfrage
Uhrzeit
Montag – Freitag 08:00 – 16:00 Uhr oder auf Anfrage

Zielgruppe

  • Instandhaltungsunternehmen
  • Gerüstbauer
  • Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen
  • Bauunternehmen
  • Dachdeckereien
  • Dach- und Fassadenbaubetrieben
  • Architekturbüros
  • Bauämtern

Ihr Nutzen

  • Sie kennen die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.
  • Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen.

Seminarinhalte

  • Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgaben der Befähigten Person
  • Arbeitssicherheit

Vorraussetzungen

Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Eine befähigte Person (Sachkundiger) muss über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.

Abschluss

Zertifikat für Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Alle Seminarbereiche:

Unsere Ratgeber: