Fachkraft für Arbeitssicherheit: Wann ist sie für Ihr Unternehmen Pflicht?
Ab wann brauchen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)? Rechtsgrundlagen, neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026 und praktische Lösungen – kompakt erklärt.
Allein die Einweisung bei Anlieferung der Hubarbeitsbühne reicht nicht mehr aus. Eine Qualifikation muss zur Bedienung nachgewiesen werden. Hubarbeitsbühnen dürfen nur von Personen ab 18 Jahren, welche in der Bedienung unterwiesen wurden, einen gültigen Fahrausweis nach DGUV Grundsatz 308-008 besitzen und vom Unternehmen schriftlich beauftragt wurden, selbstständig bedienen.
Alle Personen, die Hubarbeitsbühnen führen sollen
Die Ausbildung wird in drei Stufen unterteilt:
Zertifikat Hubarbeitsbühne, Dokumentation im SCC-Pass und Fahrausweis
Ab wann brauchen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)? Rechtsgrundlagen, neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026 und praktische Lösungen – kompakt erklärt.
2025 brachte Fortschritte und Rückschläge in der Arbeitssicherheit: Moderne Technologien und Schulungstrends trafen auf altbekannte Fehler. Zwischen neuen Gesetzen, Digitalisierung und Fachkräftemangel bleibt eines klar: Sicherheit muss Chefsache sein. Der Jahresrückblick zeigt Licht und Schatten – und macht Mut für bessere, sichere Wege im neuen Jahr.
Unser Versprechen: Mit Sicherheit immer sicher unterwegs.