Fachkraft für Arbeitssicherheit: Wann ist sie für Ihr Unternehmen Pflicht?
Ab wann brauchen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)? Rechtsgrundlagen, neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026 und praktische Lösungen – kompakt erklärt.
Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gemäß §10 ArbSchG und ASR A2.2
Regelmäßige Brandschutz-Unterweisungen der Mitarbeiter und die Ausbildungen von Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind laut §10 ArbSchG und ASR A2.2 vorgeschrieben. Durch eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung wird festgelegt wie viele Personen für das jeweilige Unternehmen ausgebildet werden müssen.
Alle Mitarbeiter und Personen die als Brandschutz und Evakuierungshelfer eingesetzt werden sollen.
Keine
Zertifikat Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Dokumentation im SCC-Pass
Ab wann brauchen Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)? Rechtsgrundlagen, neue DGUV Vorschrift 2 ab 2026 und praktische Lösungen – kompakt erklärt.
2025 brachte Fortschritte und Rückschläge in der Arbeitssicherheit: Moderne Technologien und Schulungstrends trafen auf altbekannte Fehler. Zwischen neuen Gesetzen, Digitalisierung und Fachkräftemangel bleibt eines klar: Sicherheit muss Chefsache sein. Der Jahresrückblick zeigt Licht und Schatten – und macht Mut für bessere, sichere Wege im neuen Jahr.
Unser Versprechen: Mit Sicherheit immer sicher unterwegs.