Arbeitssicherheit 360° - Marbach

IIIIIIIIIIIII Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Seminar Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Durchschnittsdauer: ca. 2 Stunden

Über das Seminar

Jährliche Unterweisung für das Auffrischen der Kenntnisse aus dem Seminar „Befähigte Person Gerüstbau“.

Seminarort
Inhouse in Ihrer Firma oder auf Anfrage
Uhrzeit
Montag – Freitag 08:00 – 16:00 Uhr oder auf Anfrage

Zielgruppe

  • Instandhaltungsunternehmen
  • Gerüstbauer
  • Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen
  • Bauunternehmen
  • Dachdeckereien
  • Dach- und Fassadenbaubetrieben
  • Architekturbüros
  • Bauämtern

Ihr Nutzen

  • Sie kennen die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.
  • Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen.

Seminarinhalte

  • Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgaben der Befähigten Person
  • Arbeitssicherheit

Vorraussetzungen

Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.

Abschluss

Zertifikat für Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Alle Seminarbereiche:

Unsere Ratgeber: