Arbeitssicherheit 360° - Marbach

IIIIIIIIIIIII Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Seminar Jährliche Unterweisung befähigte Person Gerüstbau

Durchschnittsdauer: ca. 2 Stunden

Über das Seminar

Jährliche Unterweisung für das Auffrischen der Kenntnisse aus dem Seminar „Befähigte Person Gerüstbau“.

Seminarort
Inhouse in Ihrer Firma oder auf Anfrage
Uhrzeit
Montag – Freitag 08:00 – 16:00 Uhr oder auf Anfrage

Zielgruppe

  • Instandhaltungsunternehmen
  • Gerüstbauer
  • Führungspersonal und Mitarbeiter von Gerüstbaufirmen
  • Bauunternehmen
  • Dachdeckereien
  • Dach- und Fassadenbaubetrieben
  • Architekturbüros
  • Bauämtern

Ihr Nutzen

  • Sie kennen die einschlägigen Vorschriften, die Vielfalt der Bauarten sowie die Sicherheitsanforderungen beim Auf-, Um- und Abbau sowie bei der Nutzung von Gerüsten.
  • Damit sind Sie in der Lage, als Befähigte Person die entsprechenden Prüfungen in der Nutzungsphase sachkundig durchzuführen.

Seminarinhalte

  • Berufsgenossenschaftliche Handlungsanleitungen und Unfallverhütungsvorschriften für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten, z. B. BGI 663 und DGUV Vorschrift 38 (ehem. BGV C22)
  • Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 2121 und TRBS 1203
  • DIN-Normen im Gerüstbau, z. B. DIN 4420 Arbeits- und Schutzgerüste, DIN EN 1004 und DIN EN 12811
  • Gerüstarten und Gerüstkonstruktionen
  • Kennzeichnung von Gerüsten
  • Aufgaben der Befähigten Person
  • Arbeitssicherheit

Vorraussetzungen

Das Seminar vermittelt wichtige Fach- und Vorschriftenkenntnisse. Darüber hinaus muss eine Befähigte Person (Sachkundiger) über eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung verfügen.

Abschluss

Zertifikat für Befähigte Person für die Prüfung und Abnahme von Gerüsten

Alle Seminarbereiche:

Unsere Ratgeber:

Sachkundeprüfung gemäß DGUV G 312-906 für PSAgA

Die Sicherheit von Personen, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten, hat oberste Priorität. Um dieses Sicherheitsniveau zu gewährleisten, ist eine fachgerechte Prüfung und Beurteilung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unerlässlich. Die regelmäßige Sachkundeprüfung der PSAgA nach DGUV G 312-906 ist ein entscheidender Faktor, um Unfälle zu vermeiden und Leben zu retten.

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