Arbeitssicherheit 360° - Marbach

IIIIIIIIIIIII Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Seminar Brücken-, Portal- und Hallenkrane

Durchschnittsdauer: 1 - 2 Tage

Über das Seminar

Ausbildung für den sicheren Umgang mit Portal- und Hallenkranen

Nach Unfallverhütungsvorschrift „Krane gem. DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)“ müssen Führer von Brücken- und Portalkranen unterwiesen werden und ihre Befähigung nachweisen.

Seminarort
Inhouse in Ihrer Firma oder auf Anfrage
Uhrzeit
Montag – Freiteag 08:00 – 16:00 Uhr oder auf Anfrage

Zielgruppe

Alle Personen, die einen Brücken- und Portalkranen führen sollen.

Ihr Nutzen

  • Wir vermitteln Ihnen alle benötigten theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb des Befähigungsnachweises gemäß DGUV für führerhaus- und flurgesteuerte Brücken- und Portalkrane
  • Nach diesem Seminar sind die Unterwiesenen in der Lage, drohende Personen- und Sachschäden zu erkennen und dadurch auch zu vermeiden. Als Unternehmer dürfen Sie nur Mitarbeiter als Kranführer einsetzen, die entsprechend Nachweis BGVD6 (Krane) führen.
  • Erwerb Kranführer Ausweis

Seminarinhalte

  • Rechtsgrundlagen BGVD6, ISGR 500.2.8
  • Aufgaben, Pflichten des Kranführers
  • Krantechnik
  • Anschlag- und Lastaufnahmemittel
  • Lasten sicher Anschlagen
  • Bedienen der Krananlage
  • theoretische und praktische Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird in drei Stufen unterteilt: 

  1. Kran Stufe 1 (Allgemeine Ausbildung)
  2. Kran Stufe 2 (Zusatzausbildung)
  3. Kran Stufe 3 (Betriebliche Ausbildung)

Vorraussetzungen

  • 18 Jahre
  • Körperlich geeignet
  • Sprachkenntnisse in Deutsch
  • Verantwortungsbewusst

Abschluss

Zertifikat Auto- und Mobilkran, Dokumentation im SCC-Pass und Fahrausweis

Alle Seminarbereiche:

Unsere Ratgeber: