
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
In der heutigen Arbeitswelt stehen viele Arbeitnehmer unter einem hohen Druck und müssen oft hohe Leistungen erbringen. Dies kann zu einer Vielzahl von psychischen Belastungen
Flurförderzeuge dürfen laut des Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und der BG Vorschriften, nur von geschultem Personal bedient werden. In unserer Ausbildung werden alle Kenntnisse und Fähigkeiten für den sicheren Betrieb dieser Maschinen vermittelt. Fortbildungen gemäß DGUV Vorschrift 68 und DGUV Grundsatz 308-001.
Alle Personen, die Flurförderfahrzeuge führen sollen
Die Ausbildung wird in folgende Stufen unterteilt:
Flurförderzeuge Stufe 1 (Allgemeine Ausbildung)
Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung. Im theoretischen Teil lernen Teilnehmende Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften), Betriebsanleitungen und die Technik der Flurförderzeuge (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen. Im praktischen Teil lernen Teilnehmende durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Flurförderzeug. Zu den Lehrinhalten des theoretischen und praktischen Teils der Ausbildung siehe Anhänge 1 und 2. In einer Abschlussprüfung weisen Teilnehmende ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Die Durchführung der Abschlussprüfung ist in Abschnitt 8 geregelt.
Flurförderzeuge Stufe 2 (Zusatzausbildung)
In der Regel erfolgt die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) auf Gabelstaplern. Daher müssen Bedienpersonen, sofern sie im Betrieb andere Flurförderzeuge fahren, an einer zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahme (Stufe 2) teilnehmen. Dies gilt z.B. bei Schubmaststaplern, Seitenstaplern, Dreiseitenstaplern, Portalwagen, Portalhubwagen (Van Carrier), Teleskopstaplern zum Containerhandling (Reachstacker) oder Gabelstaplern zum Containerhandling.
Die Zusatzqualifizierung ist in einen praktischen Teil und in einen theoretischen Teil zu gliedern, beide Teile sind mit einer Prüfung abzuschließen. Die Durchführung der Abschlussprüfung ist in Abschnitt 8 geregelt.
Flurförderzeuge Stufe 3 (Betriebliche Ausbildung)
Die betriebliche Qualifizierung (Stufe 3) bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes. Daher kann sie nur im Betrieb selbst durchgeführt werden. Hierbei ist zwischen einem geräte- und einem verhaltensbezogenen Teil der betrieblichen Qualifizierung zu unterscheiden.
Quelle: DGUV 308-001
In der heutigen Arbeitswelt stehen viele Arbeitnehmer unter einem hohen Druck und müssen oft hohe Leistungen erbringen. Dies kann zu einer Vielzahl von psychischen Belastungen
Die fortschreitende Digitalisierung hat in den letzten Jahren viele Veränderungen in der Arbeitswelt mit sich gebracht. Neue Technologien und Arbeitsmethoden ermöglichen es Unternehmen, effizienter und
Unser Versprechen: Mit Sicherheit immer sicher unterwegs.