Psychische Gefährdungsbeurteilung: Diese Pflicht gilt für jedes Unternehmen – auch ohne SiFa
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht – auch für Betriebe ohne Fachkraft für Arbeitssicherheit. Was Sie jetzt tun müssen.
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Auch in den Bereichen der Flurförderzeuge muss diese Unterweisung stattfinden. DGUV Vorschrift 1 §4 und Arbeitsschutzgesetz § 12.
Alle Mitarbeiter mit Fahrausweis für Gabelstapler, Zugmaschinen u.ä.
Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse z.B. Verhalten im Erste Hilfe- und Brandfall, Nutzung persönlicher Schutzausrüstung, Umgang mit Gefahr-Stoffen oder elektrischen Betriebsmitteln, allgemeine betriebliche Verhaltensregeln, richtiges Heben und Tragen, Meldung von Unfällen, etc.
Teilnahmebescheinigung Flurförderzeuge, Dokumentation im SCC-Pass und Fahrausweis
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzliche Pflicht – auch für Betriebe ohne Fachkraft für Arbeitssicherheit. Was Sie jetzt tun müssen.
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