Einleitung
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer glauben, Arbeitsschutzbetreuung sei erst ab einer bestimmten Betriebsgröße relevant. Das ist ein teurer Irrtum: Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung gilt bereits ab der ersten beschäftigten Person. Wer sie ignoriert, riskiert Bußgelder, Probleme mit der Berufsgenossenschaft und im Schadensfall persönliche Haftung der Geschäftsführung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) brauchen, was sich mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 seit dem 1. Januar 2026 geändert hat und welche Lösung für Ihren Betrieb die wirtschaftlichste ist.
Die Rechtsgrundlage: ASiG und DGUV Vorschrift 2
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen – unabhängig von der Branche und unabhängig davon, ob Sie einen oder mehrere hundert Beschäftigte haben. Wie diese Betreuung konkret aussehen muss, regelt die DGUV Vorschrift 2 der Unfallversicherungsträger.
Entscheidend ist: Die Betreuungspflicht beginnt mit dem ersten Beschäftigten. Auch ein Handwerksbetrieb mit zwei Mitarbeitern, ein Büro mit einer Teilzeitkraft oder ein Start-up mit drei Angestellten unterliegt dieser Pflicht.
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – kurz SiFa – ist eine speziell ausgebildete Person, die den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes berät und unterstützt. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und Arbeitsmitteln
- Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten und Meldung festgestellter Mängel
- Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Maßnahmen
- Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung, Unterweisungen und Prüfpflichten
Wichtig: Die SiFa berät – die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt immer beim Arbeitgeber. Genau deshalb lohnt sich eine kompetente Fachkraft: Sie sorgt dafür, dass Sie Ihre Pflichten kennen und rechtssicher erfüllen.
Neu seit 2026: Das hat sich bei der DGUV Vorschrift 2 geändert
Zum 1. Januar 2026 ist die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen:
- Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung kleiner Betriebe wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben.
- Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gilt weiterhin die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung – neu ist ein einheitlicher Mindestanteil von 20 Prozent der Grundbetreuung je Disziplin (SiFa und Betriebsarzt).
- Alternativ ist – je nach Berufsgenossenschaft – das Unternehmermodell für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten wählbar, bei dem sich der Unternehmer selbst qualifiziert.
- Teile der Betreuung dürfen jetzt digital erfolgen: in der Regelbetreuung bis zu einem Drittel, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent.
- Fortbildungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit müssen nachgewiesen und dokumentiert werden.
Bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl zählt übrigens nicht die Kopfzahl, sondern die Arbeitszeit: Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden werden mit dem Faktor 0,5 angerechnet, bis 30 Wochenstunden mit 0,75.
Welche Betreuungsform passt zu Ihrem Betrieb?
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit die wirtschaftlichste Lösung. Sie müssen keine eigene Ausbildung finanzieren, keine Einsatzzeiten intern vorhalten und haben trotzdem jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner. Eine eigene SiFa lohnt sich in der Regel erst bei größeren Betrieben mit hohem Betreuungsbedarf.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten: gar nichts. Die Berufsgenossenschaften fragen die Organisation des Arbeitsschutzes aktiv ab – spätestens nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall wird geprüft, ob die sicherheitstechnische Betreuung geregelt war. Fehlt sie, drohen Bußgelder und im Ernstfall der Regress der Unfallversicherung.
Häufige Fragen aus der Praxis
Gilt die Pflicht auch für Minijobber? Ja. Auch geringfügig Beschäftigte sind Beschäftigte im Sinne des ASiG.
Reicht es, wenn mein Steuerberater oder mein Meister sich darum kümmert? Nein. Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine geschützte Qualifikation mit definierter Ausbildung. Nur wer diese abgeschlossen hat, darf als SiFa bestellt werden.
Was kostet eine externe SiFa? Das richtet sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungslage. Für Kleinbetriebe ist die Betreuung oft schon für einen überschaubaren Jahresbetrag möglich – deutlich günstiger als ein einziges Bußgeld.
Was passiert, wenn Sie nichts tun?
Die fehlende sicherheitstechnische Betreuung ist kein Kavaliersdelikt. Die Unfallverhütungsvorschriften sind autonomes Recht der Berufsgenossenschaften – Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Deutlich teurer wird es im Schadensfall: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und stellt sich heraus, dass der Betrieb seine Organisationspflichten verletzt hat, prüft die Berufsgenossenschaft den Regress. Dann zahlt nicht mehr die Versicherung, sondern das Unternehmen – und unter Umständen die Geschäftsführung persönlich.
Dazu kommt ein oft übersehener Punkt: Auch Auftraggeber fragen zunehmend nach. Wer für Industriekunden, öffentliche Auftraggeber oder größere Bauvorhaben arbeiten will, muss seine Arbeitsschutzorganisation immer häufiger schon in der Präqualifikation nachweisen. Eine geregelte SiFa-Betreuung ist damit auch ein Wettbewerbsfaktor.
So gehen Sie jetzt vor
Der Weg zur rechtssicheren Betreuung ist kürzer, als viele denken:
- Beschäftigtenzahl ermitteln – nach Arbeitszeitfaktoren, nicht nach Köpfen – und daraus das Betreuungsmodell ableiten
- Entscheidung treffen: externe Fachkraft beauftragen oder – bei passender Betriebsgröße – Unternehmermodell prüfen
- Bestellung schriftlich dokumentieren und die Beschäftigten informieren
- Erstbegehung und Bestandsaufnahme durchführen lassen: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Prüfnachweise auf Stand bringen
Ab diesem Punkt läuft die Betreuung im Regelbetrieb: Begehungen, Beratung bei Veränderungen, Unterstützung bei Unterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen. Der Aufwand für Sie als Unternehmer sinkt spürbar – weil ein Profi die Themen strukturiert vorbereitet, statt dass Sie ihnen hinterherlaufen.
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