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IIIIIIIIIIIII PSAgA-Ausbildung und Unterweisung: Wer darf bei Ihnen in die Höhe?

PSAgA-Ausbildung und Unterweisung: Wer darf bei Ihnen in die Höhe?

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PSAgA-Ausbildung und Unterweisung: Wer darf bei Ihnen in die Höhe?

Einleitung

Ein Auffanggurt schützt nur, wenn der Mensch darin weiß, was er tut. Falsch eingestellte Gurte, falsche Anschlagpunkte oder fehlendes Wissen über das Hängetrauma machen aus Schutzausrüstung eine Scheinsicherheit. Deshalb schreibt das Regelwerk vor: Wer persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz benutzt, muss dafür ausgebildet und mindestens einmal jährlich mit praktischen Übungen unterwiesen werden.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Qualifikation Ihre Beschäftigten brauchen, was eine ordentliche Unterweisung enthält und warum das Rettungskonzept der am meisten unterschätzte Teil ist.

Ausbildung und Unterweisung: Das verlangt das Regelwerk

Nach der DGUV Regel 112-198 und dem Arbeitsschutzgesetz gilt: Vor der ersten Benutzung von PSAgA muss der Anwender theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Danach ist mindestens einmal jährlich eine Unterweisung mit praktischen Übungen durchzuführen – eine reine Papierunterweisung oder ein Video reichen ausdrücklich nicht.

Inhalte einer vollständigen Unterweisung sind unter anderem:

  • Bestimmungsgemäße Benutzung: richtiges Anlegen und Einstellen des Auffanggurts
  • Auswahl geeigneter Anschlagpunkte und Systeme für die jeweilige Tätigkeit
  • Sicht- und Funktionskontrolle vor der Benutzung, Erkennen von Ablegereife
  • Sachgerechte Aufbewahrung und Pflege der Ausrüstung
  • Verhalten nach einem Sturz und Grundlagen des Hängetraumas
  • Praktische Übungen mit der im Betrieb tatsächlich verwendeten Ausrüstung

Das Hängetrauma: Warum Minuten zählen

Wer nach einem aufgefangenen Sturz bewegungslos im Gurt hängt, ist nicht gerettet. Durch das regungslose Hängen kann das Blut in den Beinen versacken – das sogenannte Hängetrauma kann bereits nach kurzer Zeit lebensbedrohlich werden. Die Konsequenz: Es reicht nicht, den Sturz aufzufangen. Der Betrieb muss in der Lage sein, eine hängende Person schnell zu retten.

Das Rettungskonzept: Pflicht, nicht Kür

Für jede Tätigkeit mit PSAgA muss vor Arbeitsbeginn geklärt sein, wie eine verunfallte Person gerettet wird. „Wir rufen die Feuerwehr“ ist kein Rettungskonzept – die Zeit bis zum Eintreffen ist im Zweifel zu lang. Ein tragfähiges Konzept beantwortet:

  • Mit welchen Mitteln wird gerettet – Abseil- und Rettungsgeräte, Hubarbeitsbühne, Leiter?
  • Wer vor Ort ist in der Rettung ausgebildet und übt sie regelmäßig praktisch?
  • Wie wird der Verletzte nach der Rettung gelagert und versorgt, bis der Rettungsdienst übernimmt?
  • Wie funktioniert die Alarmierung, wenn jemand allein arbeitet?

In der jährlichen Unterweisung sollte die Rettung deshalb praktisch geübt werden – im Ernstfall ist keine Zeit, die Anleitung des Rettungsgeräts zu lesen.

Häufige Fragen aus Betrieben

Brauchen auch gelegentliche Anwender die volle Unterweisung? Ja. Gerade wer selten in der Höhe arbeitet, macht ohne Routine die meisten Fehler.

Reicht der Nachweis vom vorherigen Arbeitgeber? Die Grundausbildung ja, die betriebsbezogene Unterweisung nein – sie muss auf Ihre Tätigkeiten, Anschlagpunkte und Ausrüstung zugeschnitten sein und jährlich wiederholt werden.

Wer darf unterweisen? Eine fachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und praktischer Erfahrung – zum Beispiel ein entsprechend ausgebildeter Trainer oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit PSAgA-Qualifikation.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden? Ja, mit Inhalt, Datum, Unterweisendem und Unterschrift der Teilnehmenden. Ohne Nachweis gilt sie als nicht erfolgt.

So sieht eine gute Jahresunterweisung aus

Eine wirksame PSAgA-Unterweisung dauert je nach Gruppengröße und Tätigkeit einen halben Tag und kombiniert drei Elemente: eine kompakte Theorieauffrischung mit den Vorfällen und Änderungen des Jahres, die praktische Übung – Anlegen, Einstellen, Anschlagen, Partnerkontrolle – und eine Rettungsübung mit dem betriebseigenen Rettungsgerät.

Bewährt hat sich, die Unterweisung an realen Arbeitsplätzen durchzuführen statt im Schulungsraum: am eigenen Dach, an der eigenen Anlage, mit den echten Anschlagpunkten. Fehler, die dort sichtbar werden – zu lange Verbindungsmittel, falsche Anschlaghöhen, ungeeignete Umlenkungen – sind genau die Fehler, die im Alltag passieren würden.

Sonderfall Alleinarbeit in der Höhe

Kritisch wird es, wenn Beschäftigte allein mit Absturzgefahr arbeiten – der Servicetechniker auf dem Hallendach, der Monteur am Mast. Stürzt er in den Gurt und niemand bemerkt es, nützt das beste Auffangsystem nichts. Für Alleinarbeit mit PSAgA gilt deshalb: Sie ist nur zulässig, wenn die Rettung trotzdem schnell sichergestellt ist – etwa durch Personen-Notsignal-Anlagen, feste Meldeintervalle oder organisatorische Begleitung.

In vielen Fällen ist die ehrliche Konsequenz: Arbeiten mit Absturzgefahr werden grundsätzlich zu zweit ausgeführt. Das gehört in die Gefährdungsbeurteilung und in die Unterweisung – bevor es der Ernstfall erzwingt.

Ihre Pflichten als Arbeitgeber im Überblick

  • Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Absturzgefahr erstellen – inklusive Prüfung, ob technische Lösungen wie Geländer oder Gerüste vorrangig möglich sind
  • Geeignete PSAgA auswählen und kostenlos zur Verfügung stellen
  • Ausbildung vor der ersten Benutzung sicherstellen
  • Jährliche Unterweisung mit praktischen Übungen durchführen und dokumentieren
  • Rettungskonzept je Einsatzsituation festlegen und üben lassen
  • Jährliche Sachkundeprüfung der Ausrüstung organisieren

Ein wichtiger Grundsatz zum Schluss: PSAgA ist nach der Maßnahmenhierarchie immer die letzte Wahl. Wo ein Geländer, eine Absperrung oder ein Gerüst die Absturzgefahr technisch beseitigen kann, hat das Vorrang vor dem Gurt. Die beste Unterweisung ersetzt keine vermeidbare Gefährdung.

Planen Sie die jährliche Unterweisung übrigens als festen Termin im Jahreskalender – idealerweise vor der Saison, in der die meisten Höhenarbeiten anfallen. So wird aus der Pflicht eine Routine, die niemand mehr vergisst, und Ihre Beschäftigten gehen mit aufgefrischtem Wissen in die arbeitsintensive Zeit statt mit einem Jahr Abstand zur letzten Übung.

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