Einleitung
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist im wörtlichen Sinn lebenswichtig. Ein Absturz aus wenigen Metern Höhe endet ohne funktionierende Ausrüstung tödlich oder mit schwersten Verletzungen. Trotzdem hängen in vielen Betrieben Gurte im Lager, die seit Jahren niemand geprüft hat – oder deren Ablegereife längst erreicht ist.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Prüfpflichten für PSAgA gelten, wer prüfen darf und wie Sie die Dokumentation rechtssicher organisieren.
Die Rechtslage: Diese Prüfungen sind Pflicht
Die Prüfpflichten für PSAgA ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, der PSA-Benutzungsverordnung und den DGUV Regeln 112-198 und 112-199. In der Praxis gelten drei Prüfebenen:
- Sicht- und Funktionskontrolle vor jeder Benutzung durch den Anwender selbst: Sind Gurtbänder, Nähte, Karabiner und Falldämpfer äußerlich in Ordnung?
- Regelmäßige Prüfung mindestens alle zwölf Monate durch eine sachkundige Person – bei intensiver Nutzung oder aggressiven Umgebungsbedingungen auch häufiger.
- Außerordentliche Prüfung nach jeder Absturzbelastung und bei jedem Zweifel am Zustand: Die Ausrüstung wird sofort der Benutzung entzogen, bis eine sachkundige Person sie freigegeben hat.
Zusätzlich geben die Hersteller maximale Gebrauchsdauern vor – bei textilen Komponenten häufig sechs bis zehn Jahre ab Herstellungsdatum, auch bei seltener Nutzung. Nach einem auffangenden Sturz ist die Ausrüstung grundsätzlich abzulegen.
Wer darf die jährliche Prüfung durchführen?
Die jährliche Prüfung darf nur eine sachkundige Person für PSAgA durchführen. Sachkundig ist, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, die Herstellerinformationen der geprüften Produkte kennt und regelmäßig fortgebildet wird. Der Meister oder die erfahrene Anwenderin sind das ohne diese Ausbildung ausdrücklich nicht.
Die sachkundige Person prüft jede Komponente einzeln: Gurtbänder und Nähte auf Schnitte, Abrieb und chemische Schäden, Metallteile auf Korrosion und Verformung, Falldämpfer auf Auslösung, Höhensicherungsgeräte auf Funktion, Kennzeichnung und Lesbarkeit der Etiketten, Herstellungsdatum und Gebrauchsdauer.
Die Dokumentation entscheidet
Jede Prüfung muss dokumentiert werden – üblich ist eine Prüfkartei oder Prüfsoftware je Ausrüstungsgegenstand mit Identnummer, Prüfdatum, Prüfergebnis, festgestellten Mängeln und dem Namen der sachkundigen Person. Ohne diese Dokumentation können Sie im Ernstfall nicht nachweisen, dass Sie Ihre Arbeitgeberpflichten erfüllt haben.
Genau das wird nach einem Absturzunfall als Erstes geprüft: Berufsgenossenschaft und Staatsanwaltschaft fragen nach Prüfnachweisen, Unterweisungsnachweisen und der Gefährdungsbeurteilung. Fehlen sie, steht schnell der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung im Raum – persönlich gegen Unternehmer und Führungskräfte.
Typische Mängel aus der Prüfpraxis
- Abgelaufene Gebrauchsdauer: Der Gurt sieht gut aus, ist aber älter als vom Hersteller zugelassen.
- Ausgelöste oder angerissene Falldämpfer, die niemand bemerkt hat.
- UV-Schäden und Verhärtungen durch falsche Lagerung im Fahrzeug oder auf der Baustelle.
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung – ohne Identifikation keine zuordenbare Prüfung.
- Eigenmächtige Reparaturen und Veränderungen, etwa gekürzte Verbindungsmittel.
Unsere Erfahrung: Bei Erstprüfungen in Betrieben ohne Prüfroutine fällt regelmäßig ein erheblicher Teil des Bestands durch – Ausrüstung, mit der bis dahin täglich gearbeitet wurde.
So läuft eine Sachkundeprüfung ab
Eine professionelle PSAgA-Prüfung folgt einem festen Ablauf: Zuerst wird der Bestand erfasst – jeder Gurt, jedes Verbindungsmittel, jedes Gerät mit Identnummer, Hersteller, Typ und Herstellungsdatum. Dann prüft die sachkundige Person jede Komponente einzeln nach Herstellervorgaben: Sichtprüfung aller Gurtbänder und Nähte Zentimeter für Zentimeter, Funktionsprüfung von Karabinern, Verschlüssen und Höhensicherungsgeräten, Kontrolle von Falldämpfern und Kennzeichnungen.
Das Ergebnis je Komponente lautet: einsatzfähig, einsatzfähig mit Hinweis oder ablegereif. Ablegereife Ausrüstung wird gekennzeichnet und der Benutzung entzogen. Sie erhalten eine vollständige Prüfdokumentation und wissen auf den Tag genau, wann die nächste Prüfung fällig ist. Für einen mittleren Bestand ist das an einem Vormittag erledigt.
Lebensdauer verlängern: richtig lagern und behandeln
Viele Ausrüstungen erreichen die Ablegereife nicht durch Benutzung, sondern durch falsche Behandlung. Die wichtigsten Regeln:
- Trocken, dunkel und temperiert lagern – nicht dauerhaft im Fahrzeug oder auf der Ladefläche
- Kontakt mit Chemikalien, Ölen und Batteriesäure vermeiden; Verdacht auf Kontakt gilt als Prüfanlass
- Nicht über scharfe Kanten ziehen, nicht als Zurrmittel oder Abschlepphilfe zweckentfremden
- Nach Nässe hängend trocknen lassen, niemals auf der Heizung oder in der Sonne
- Jede Komponente eindeutig kennzeichnen und einem Nutzer oder Standort zuordnen
Wer diese Punkte in der jährlichen Unterweisung verankert, spart bares Geld – und stellt sicher, dass die Ausrüstung im Ernstfall hält, was sie verspricht.
Häufige Fragen
Muss neue Ausrüstung direkt geprüft werden? Neue PSAgA wird vor der ersten Benutzung auf offensichtliche Mängel kontrolliert und in die Bestandsliste aufgenommen – die Frist für die erste Sachkundeprüfung läuft ab Inbetriebnahme, spätestens ab dem vom Hersteller genannten Zeitpunkt.
Gilt die Prüfpflicht auch für selten genutzte Ausrüstung? Ja. Die Zwölf-Monats-Frist gilt unabhängig von der Nutzungshäufigkeit – Alterung, Lagerungsschäden und Gebrauchsdauergrenzen betreffen auch den Gurt, der nur zweimal im Jahr getragen wird.
Was ist mit geliehener oder gemieteter Ausrüstung? Auch hier muss der Prüfnachweis vorliegen. Lassen Sie sich Prüfdatum und Dokumentation bei der Übergabe zeigen – benutzt wird nur nachweislich geprüfte Ausrüstung.
Dürfen wir die Prüfung selbst übernehmen? Ja, wenn ein Mitarbeiter zur sachkundigen Person für PSAgA ausgebildet wird und regelmäßig fortgebildet bleibt. Für kleine Bestände ist die externe Prüfung meist wirtschaftlicher.
PSAgA-Prüfung durch AS360
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